Colas Rail verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck wendet das Unternehmen die Strategie und die Aktionen an, die in seinem mehrjährigen Schema, das derzeit ausgearbeitet wird, detailliert aufgeführt sind. Diese Zugänglichkeitsserklärung gilt für die Website von Colas Rail.

KONFORMITÄTSSTATUS

Die Website von Colas Rail erfüllt aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Abweichungen nicht die Anforderungen von RGAA 4.1 der Stufe Doppel-A (AA).

TESTERGEBNISSE

Die von der Firma Ipedis durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass die Konformitätsrate bei 63,08 % liegt:

  • 41 Kriterien werden erfüllt
  • 24 Kriterien werden nicht erfüllt
  • 41 Kriterien sind nicht gültig

NICHT ZUGÄNGLICHE INHALTE

Die unten aufgelisteten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht zugänglich.

Nichtkonformität

In diesem Dokument werden mehrere Elemente der Nichtkonformität beschrieben, von denen sich einige über mehrere Seiten wiederholen:

  • Einige informative Bilder haben keinen Alt-Text.
  • Einige Alt-Texte zu informativen Bildern sind nicht stimmig.
  • Einige Texte bieten unzureichende Kontraste zu ihrem Hintergrund.
  • Einige grafische Bestandteile oder Elemente bieten unzureichende Kontraste zu ihrem Hintergrund.
  • Die Überschrift einiger Links und ihr Kontext lassen nicht erkennen, welche Funktion oder welches Ziel sie haben.
  • Einige Skripte sind mit dem Screenreader nicht kompatibel.
  • Einige Skripte lassen sich nicht über die Tastatur steuern.
  • Einige Kontextänderungen werden nicht angekündigt oder sind für den Nutzer nicht kontrollierbar.
  • Einige Seiten haben keinen Titel.
  • Einige Sprachänderungen werden im Quelltext nicht angegeben (Attribut Sprache).
  • Einige HTML-Tags werden nur zu visuellen Zwecken verwendet.
  • Auf manchen Seiten sind die Informationen nicht angemessen durch Überschriften strukturiert (Element h1, h2, usw.).
  • Einige Listen sind nicht als solche markiert.
  • Die Darstellung der Informationen wird eher durch HTML-Elemente als durch CSS aufgebaut.
  • Manche Texte werden unlesbar, wenn die Schriftgröße auf 200 % erhöht wird.
  • Einige CSS-Erklärungen für Hintergrundfarbe und Schriftart fehlen.
  • Bei einigen Elementen ist der Fokus bei der Navigation mit der Tastatur nicht sichtbar.
  • Das Ändern der Eigenschaften für den Textabstand verdeckt den Inhalt oder verschlechtert die Funktionen.
  • Einige Formularfelder haben keine Beschriftung.
  • In einigen Formularfeldern gibt es keine Vorschläge zur Korrektur von Eingabefehlern.
  • Einige Formularfelder vereinfachen nicht das automatische Ausfüllen.
  • Auf einigen Seiten ist die Tabulatorreihenfolge nicht stimmig.
  • Einige Bürodokumente sind nicht zugänglich und haben keine Alternativen.
  • Einige sich bewegende Inhalte können vom Nutzer nicht gesteuert werden.

Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

Es wurde keine Ausnahmeregelung identifiziert

Inhalte, die nicht der Zugänglichkeitsverpflichtung unterliegen

 

ERSTELLUNG DIESER ZUGÄNGLICHKEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung wurde am 26.01.2024 erstellt und am 25.06.2024 aktualisiert. Technologien, die für die Erstellung der Website verwendet wurden:

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Die Tests der Webseiten wurden mit den folgenden Kombinationen von User Agents und Screenreadern durchgeführt:

  • NVDA mit Google Chrome

Die folgenden Tools wurden bei der Bewertung verwendet:

  • Web Developer Toolbar
  • WCAG – Constrast checker
  • Accessible Color Picker
  • Taba11y
  • Axe DevTools – Web Accessibility Testing
  • Assistant RGAA
  • PDF Accessibility Checker (PAC) 2021

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden:

  • Startseite
  • Kontakt
  • Rechtliche Hinweise
  • Zugänglichkeit
  • Unser Team
  • Unser Know-how
  • Talente
  • Pressemitteilungen
  • Colas Rail gewinnt den Auftrag für die U-Bahn von Aboukir
  • Unsere 6 Engagements
  • Colas Rail - Marokko

FEEDBACK UND KONTAKT

Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Service nicht zugreifen können, können Sie den Verantwortlichen der Website kontaktieren, um auf eine zugängliche Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten. Kontaktieren Sie die Kommunikationsleitung Colas Rail unter der folgenden E-Mail-Adresse: communication@entreprise.fr

RECHTSBEHELFE

Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden:

Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Zugänglichkeitsfehler gemeldet, der Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder einen der Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

  • Schreiben Sie eine Nachricht an den Rechtsverteidiger (Défenseur des Droits)
  • Den Delegierten des Rechtsverteidigers in Ihrer Region kontaktieren
  • Einen Brief per Post (kostenlos, bitte keine Briefmarke verwenden) senden: Défenseur des droits Libre réponse 71120 75342 Paris CEDEX 07